allgemeines

Was ist eine Bürgerstiftung?


Bürgerstiftungen sind Stiftungen von Bürgern für Bürger. Sie wirken lokal und stärken mit ihrem breiten Satzungszweck als unabhängige Organisation das bürgerschaftliche Engagement.


In Bürgerstiftungen stiften Menschen einer Stadt, eines Stadtteils oder einer Region gemeinsam. Aber nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Ideen bringen sie in die Stiftung ein. Bürgerstiftungen sind in der Regel für ihre unmittelbare Umgebung (Ort, Gemeinde, Region) aktiv – in vielfältigen eigenen Projekten, als Förderer anderer Engagierter, als Plattform für bürgerschaftliches Engagement.


Die weltweit erste derartige Stiftung wurde 1914 mit der Cleveland Foundation in Ohio gegründet. 1996 kam es zur ersten Gründung in Deutschland. 


Bürgerstiftungen sind unabhängig, haben einen breiten Stiftungszweck und sind offen für alle. Zumeist werden Bürgerstiftungen „von unten“ – also gemeinschaftlich von Bürgerinnen und Bürgern gegründet. Unternehmen, Vereine, Kreditinstitute, andere Organisationen, aber auch jeder Einzelne können sich als Zustifter beteiligen. Wie bei anderen Stiftungen auch besteht ein elementares Ziel darin, das Stiftungskapital zu vergrößern, um so langfristig wachsende Erträge für gemeinnützige Zwecke einsetzen zu können. Ein weiteres wichtiges Ziel ist der direkte Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Eine Stiftung vor Ort zeichnet sich aus durch ihre Nähe zu den Menschen.


Im Gegensatz zu einem Verein gibt die Stiftung ihr Kapital nicht aus. Die Organe der Stiftung arbeiten ausschließlich mit den Zinsen und/oder mit Spenden. Der Vorstand ist das wichtigste Organ einer Bürgerstiftung. Es können weitere Organe (Beirat, Stifterversammlung, Kuratorium …) als Mithelfer oder Kontrollorgan eingerichtet werden.

Wer kann eine Förderung erhalten?


Förderrichtlinien 


Die STIFTUNG MUCH fördert inhaltliche Einzelprojekte, Maßnahmen und Initiativen. Über die Förderung entscheidet der Stiftungsvorstand nach Maßgabe der Stiftungssatzung und der verfügbaren Mittel.


Was wird gefördert? (Beispiele)


Die STIFTUNG MUCH unterstützt und fördert

  • Aktivitäten, Projekte und Ausstattungen insbesondere von Kinder- und Jugendeinrichtungen
  • Die Qualifizierung der Arbeit der Kindertagesstätten
  • Bildung, Erziehung und Betreuung in Schulen
  • Bildung, Erziehung und Betreuung in Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Jugend- und Familienarbeit
  • Integrative Angebote und Projekte
  • Präventive Angebote und Objekte
  • Angebote und Projekte für Senioren
  • Die Unterstützung der Bildungsarbeit und des Musiklebens das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke 


Die STIFTUNG  MUCH unterstützt bevorzugt langfristige Maßnahmen und Projekte mit Nachhaltigkeit.
Chancen auf finanzielle Förderung haben besonders solche Projekte,

  • die den durch den Stiftungsvorstand beschlossenen und veröffentlichten Förderschwerpunkten des  jeweiligen Jahres entsprechen;
  • die Innovation, Engagement sowie Modell- und Vorbildcharakter erkennen lassen;
  • die ganz oder überwiegend mit ehrenamtlichen MitarbeiterInnen arbeiten und/oderdie direkt Betroffenen aktiv beteiligen;
  • die ihre Projektziele nachvollziehbar auf Nachhaltigkeit und Selbstständigkeit ausrichten;
  • die im Rahmen ihrer Projektfinanzierung einen Eigenanteil bzw. die Unterstützung durch andere Fördereinrichtungen nachweisen. 


Darüber hinaus kann ein Vorhaben nur gefördert werden, wenn
a) das Vorhaben den Satzungszwecken unserer Stiftung entspricht,
b) eine begründete, nachvollziehbare und realisierbare Projektplanung / Maßnahmenplanung vorliegt
c) eine Finanzplanung mit dem Nachweis der Gesamtfinanzierung des Projektes/der Maßnahme vorliegt.

Was wird nicht gefördert? (Beispiele)


Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Privatpersonen unterstützen können.

Nicht gefördert werden in der Regel,

  • Projekte, die kommerziellen Zwecken oder der Mittelbeschaffung für andere gemeinnützige Organisationen (sog. Fundraising) dienen;
  • Projekte, die die Unterstützung politischer oder religiöser Gruppen zum Ziel haben bzw. ausschließlich politische oder religiöse Zwecke verfolgen;
  • Projekte, die zu den Pflichtaufgaben (gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben) einer staatlichen, staatlich finanzierten oder kommunalen Institution gehören;
  • laufende Betriebs- und Verwaltungskosten;
  • Kapitalaufbau von Vereinen/Einrichtungen;
  • gesetzlich festgeschriebene Aufgaben;
  • Projekte, die ihren Schwerpunkt außerhalb der Gemeinde Much haben.

Beantragung der Förderung

Bevor Sie einen ausführlichen Antrag stellen, ist es ratsam, vorher bei uns anzufragen, ob Finanzmittel für
Ihr geplantes Projektjahr zur Verfügung stehen. Dies können Sie gerne auch telefonisch erledigen.
Die Förderungen sind mit den Antragsformularen Projektantrag bzw. Antrag auf Förderung einer Maßnahme zu beantragen.
Diese Formulare sendet die Geschäftsstelle gerne per Post oder elektronisch zu. Darin sollten die Projekte anhand der aufgeführten Fragen strukturiert vorgestellt werden. Die ausgefüllten Unterstützungsanträge sind dann an die Geschäftsstelle der Stiftung zu senden.
Über die Mittel ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.
Für Fragen und weitere Auskünfte sowie für Hilfe beim Ausfüllen der Anträge steht die STIFTUNG MUCH gerne zur Verfügung.


Kontakt Geschäftsstelle:

STIFTUNG MUCH
Pfaffenhecke 7 

53804 Much


info@stiftung-much.de



Anträge zur Förderung durch die STIFTUNG MUCH finden Sie hier


Richtlinien für eine Förderung durch die STIFTUNG MUCH finden Sie hier


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